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Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch. Die Reisebedingungen werden, soweit
wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend TN =
Teilnehmer/Teilnehmerin genannt) und uns (nachfolgend tld
–thelongestdrive.de - ) zustandekommenden Reisevertrages sein.
thelongestdrive.de
und billig-golfreisen.de
ist der Webauftritt um Golfreisen und sonstige Leistungen rund um den
Golfsport zu kommunizieren. Wird eine Pauschalreise gemäß § 651 k des
Bürgerlichen Gesetzbuches vereinbart, erhält jeder Reiseteilnehmer auf Wunsch
einen Sicherungsschein für Pauschalreisen ausgestellt.
1. Vertragsschluß
1.1. Mit der Anmeldung, welche ausschließlich schriftlich erfolgen kann,
bietet die/der TeilnehmerIn (soweit diese/r
minderjährig ist, durch ihre/seine gesetzlichen VertreterInnen
und diese selbst neben der/dem Minderjährigen) tld den Abschluß
eines Reisevertrages verbindlich an. Bei Minderjährigen ist das
Anmeldeformular von der/dem Minderjährigen und den/der bzw. dem Erziehungsberechtigten
zu unterschreiben.
1.2. Der Reisevertrag mit der/dem TN und - bei Minderjährigen - mit
ihren/seinen gesetzlichen VertreterInnen kommt
durch die schriftliche Anmeldebestätigung von tld
an die/den TN und ihre/seine gesetzlichen VertreterInnen
zustande.
2. Bezahlung
2.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim / bei der TN)
ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, mindestens jedoch 100
Euro pro Person zu bezahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Die Nichtbezahlung der Anzahlung bewirkt keine Aufhebung des
Reisevertrages. Es können darüber hinaus auch andere Zahlungsmodalitäten
vereinbart werden.
2.2. Die Restzahlung ist vereinbarungsgemäß zwei – vier Wochen vor
Reisebeginn, jedoch frühestens nach erfolgter Anmeldebestätigung, gegen
Aushändigung der Reiseunterlagen an tld zu
bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. Ohne vollständige
Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch der/des TN auf Aushändigung
der Reiseunterlagen bzw. Inanspruchnahme der Reiseleistungen.
3. Rücktritt der/des TN
3.1. Die/der TN kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber tld, die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag
zurücktreten. In jedem Fall des Rücktritts durch die/den TN steht tld unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter
Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der
Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigung zu:
Mindestens 100 € (bzw.
vereinbarte Anzahlung) zuzüglich:
a)vom 99. bis 31. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
b)vom 30. bis 21. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
c)vom 20. bis 11. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
d)vom 10. Tag bis zum Reisebeginn 50% des Reisepreises.
3.2. Der/dem TN ist es gestattet, tld nachzuweisen,
dass ihm/r tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte
Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die/der TN nur zur
Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
4. Rücktritt und Kündigung durch thelongestdrive.de
4.1. Tld
kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
die/der TN die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von tld bzw. der von ihm eingesetzten Freizeitleitung
nachhaltig stört oder wenn sie/er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt tld, so behält sie den Anspruch auf den
Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt,
einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge. Die von tld eingesetzten Freizeitleiter
und Freizeitleiterinnen sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen von tld in diesen Fällen wahrzunehmen.
4.2. Tld
kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten MindestteilnehmerInnenzahl nach Maßgabe folgender
Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a)Tld ist verpflichtet, der/dem TN gegenüber die
Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise
wegen Nichterreichen der MindestteilnehmerInnenzahl
nicht durchgeführt wird.
b)Ein Rücktritt von tld später als 2 Wochen vor
Reisebeginn ist nicht zulässig.
c)Die/der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn tld in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für die/den TN aus seinem Angebot anzubieten. Die/der TN hat dieses
Recht unverzüglich nach der Erklärung von tld über
die Absage der Reise gegenüber dem tld geltend zu
machen.
5. Obliegenheiten der/des TN Ausschlußfrist/Kündigung durch die/den TN
5.1. Die/der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihr/ihm von tld in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt
zugehen, verpflichtet.
5.2. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§ 651 d Abs. 2 BGB)
hat die/der TN bei Reisen mit tld dadurch zu entsprechen, dass sie/er
verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort den von tld eingesetzten ReiseleiterInnen
anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche der/des TN wegen Reisemängeln,
denen durch tld
nicht abgeholfen wird, entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge
unverschuldet unterbleibt.
5.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt und
leistet tld
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann die/der TN im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in ihrem/seinem
eigenen Interesse und aus Beweissicherungs- gründen zweckmäßigerweise durch
schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn der/dem TN die Reise
infolge eines Mangels aus wichtigem, dem tld erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der
Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe
unmöglich ist oder von tld verweigert oder wenn die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse der/des TN
gerechtfertigt wird.
5.4. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat die/der
TN innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise
gegenüber tld geltend zu machen. Nach Ablauf der
Frist kann die/der TN Ansprüche geltend machen, wenn sie/er ohne Verschulden
an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
6. Beschränkung der Haftung
6.1. Die vertragliche Haftung von tld für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit
a) ein Schaden der/des TN von tld weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde,
b) oder soweit tld für einen der/dem TN
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
7. Verjährung, Sonstiges
7.1. Vertragliche Ansprüche der/des TN verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat
die/der TN solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem
Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich
zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
7.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
8. Besondere
Reisebedingungen von tld bei Gruppenreisen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei ausgeschriebenen
Gruppenreisen um einen Freizeiturlaub handelt, indem jeder Teilnehmer sich
nach seinen Möglichkeiten mit einbringt. Insbesondere bei der gemeinsamen
Verpflegung, den normal üblichen Reinigungsarbeiten und den gemeinsamen
Aktivitäten.
Gerichtsstand ist Köln
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